Extremwetter-Ereignisse nehmen zu. - Copyright Konzern Versicherungskammer Bayern

Bayern fördert ab 2023 Vorsorge gegen Extremwetter

Mit der sogenannten „Bayernpolice“ unterstützt das Bundesland Bayern ab Januar 2023 die eigenverantwortliche Risikovorsorge landwirtschaftlicher Betriebe. Der Freistaat fördert Beiträge zur Ernteversicherung.

Dieser Entscheidung ist ein zweijähriges Pilotprojekt vorausgegangen: Bayern hilft Obstbauern und Winzern bei ihrer Risikovorsorge, in dem bis zu 50 Prozent der Beiträge zur Hagel- und Frostversicherung ersetzt werden. Ab 2023 weitet der Freistaat diese Maßnahme auf alle landwirtschaftlichen Betriebe aus. Eine sogenannte „Bayernpolice“ soll jedem landwirtschaftlichen Betrieb einen bezahlbaren Versicherungsschutz für Ernteausfälle durch Extremwetter ermöglichen. Dabei ist konkret von jährlich bis zu 50 Millionen Euro für die Bezuschussung einer Mehrgefahren-Versicherung die Rede.

Die Bayernpolice umfasst drei Module, die jeweils separat beantragt werden können. Das sind

1. „Paket Ackerbau“: Nach heutigem Stand müssen Landwirte alle Gefahren (Hagel, Starkfrost, Starkregen, Sturm und Trockenheit) obligatorisch versichern. Darüber hinaus sind Fraßschäden von Gänsen und Saatkrähen verpflichtend mitversichert. Bei der Ausgestaltung des Versicherungsschutzes gibt es keine Wahlmöglichkeit. Förderfähige Kulturen sind Getreide, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben sowie Hülsen- und Ölfrüchte.

Versicherer rechnen mit einer Zunahme von Schäden durch Extremwetter. (Foto: Konzern Versicherungskammer Bayern)

2. „Paket Dauerkulturen und Hopfen“: Hier müssen aus den Gefahren Hagel, Starkfrost, Starkregen und Sturm nur zwei Gefahren verpflichtend versichert werden, um die Förderung beantragen zu können. Die Landwirte können bestockte Rebflächen, Tafeltrauben, Kern- und Steinobst, Erdbeeren, Strauchbeeren, Industrie- und Mostobst sowie Hopfen absichern.

3. „Paket Grünland“: Zur Nutzung der Förderung müssen die Gefahren Hagel, Trockenheit sowie Fraßschäden durch Engerlinge des Mai- und Junikäfers obligatorisch abgesichert werden. Das Paket umfasst die Grünlandflächen.

Förderfähige Angebote müssen in allen Paketen außerdem mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent aus dem Schadengrad gerechnet werden. Die Höchstentschädigung ist auf 80 Prozent begrenzt.

Ein Anbieter dieser Police ist beispielsweise die Versicherungskammer Bayern. Der öffentlich-rechtliche Versicherer geht auf die „Allgemeine Brandversicherungsanstalt für das Königreich Bayern“ zurück, in der König Maximilian I. Joseph 1811 alle bestehenden Brandversicherungsanstalten Bayerns gebündelt hatte.

Laut Versicherungskammer Bayern ist der Freistaat das erste und bisher einzige Bundesland mit einem solchen Angebot. Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern, habe sich im Bund seit Jahren darum bemüht, die Risikovorsorge landwirtschaftlicher Betriebe gegen Ernteausfälle über einen staatlichen Zuschuss zu den Beiträgen zur Ernteversicherung zu erleichtern. Kaniber habe bereits in einer Regierungserklärung im Mai 2021 eine solche Förderung in Aussicht gestellt und setze sie ab 2023 um.

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