Landmaschinen Werkstatt  |  Lieferkettengesetz, Mautpflicht und Reparatur-Recht: Zu all dem gab es jetzt politische Entscheidungen. Copyright: Messerer

Lieferkettengesetz, Recht auf Reparatur und Maut: Deutsches Handwerk sowie Land- und Baumaschinenhandel reagieren positiv auf veränderte Gesetzesvorhaben

In der vergangenen Woche wurde ein neues EU-Parlament gewählt, in der letzten Plenumssitzung vor der Neubesetzung wurden aber noch einige Gesetzesvorhaben auf dem Weg gebracht. Und diese werden von den Betroffenen – in diesem Fall vom Mittelstand und dem Land- und Baumaschinenhandel – in Deutschland positiv aufgenommen. Dazu beziehen jetzt der LandBauTechnik Bundesverband e.V. (LBT), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der EU-Dachverband (CLIMMAR) gemeinsam in einer Pressemitteilung Stellung. Letzteres ist eine Arbeitsgemeinschaft der nationalen Branchenverbände der Landmaschinen-Händler und -Serviceunternehmen und gilt als das Sprachrohr der Branche auf EU-Ebene.

Stellung zu Gesetzesvorhaben genommen

Konkret geht es um das EU-Lieferkettengesetz, das Recht auf Reparatur und die Maut auf Bundesfernstraßen. Ersteres ziele darauf ab, dass Unternehmen die Geschäftspartner – also Zulieferer und Abnehmer – dazu verpflichten, die negativen Folgen für Mensch und Umwelt im gesamten Produktionsprozess zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Nach Einflussnahme der Verbände der Mittelstandsvereinigung sei verhindert worden, dass große Unternehmen die Nachweis- und Recherchepflichten an kleine und mittelständische Unternehmen abwälzen könnten. Die Schwellenwerte wurden angehoben und Hochrisikosektoren, inklusive des Baubereichs, herausgenommen. So fallen weniger Unternehmen im Handel und Handwerk unter die Berichtspflicht. Ein guter Erfolg für den Mittelstand, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der LandBauTechnik Bundesverband fordern nun, dass die Umsetzung auf Bundesebene keine neuen bürokratischen Umsetzungsvorgaben einführt, Rechtsunsicherheiten beseitigt werden und der Rückzug europäischer Unternehmen aus Wertschöpfungsketten verhindert wird.

Hoher bürokratischer Aufwand

Das Gesetz zur Förderung der Reparatur wurde bereits am 23. April verabschiedet. „Unser Anliegen war es, seitens des ZDH den zusätzlichen bürokratischen Aufwand für unsere Händler zu verhindern, indem die Verpflichtung für Reparaturdienstleister zur Vorlage eines Reparaturformulars an Verbraucher nicht eintritt. Dem ist das EU-Parlament gefolgt“, erklärt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LBT. „Das Formular kann nun lediglich auf freiwilliger Basis hinzugefügt werden.“

Das Gesetz sieht nun vor, dass Verbrauchende innerhalb der Gewährleistungspflicht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen können. Der Gewährleistungszeitraum im Falle einer Nachbesserung beziehungsweise Reparatur wird einmalig um zwölf Monate verlängert. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist werden Hersteller verpflichtet, bestimmte gängige Haushaltsprodukte – dazu gehören beispielsweise Waschmaschinen und Smartphones – zu reparieren und Ersatzteile zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren müssen Verkäufer künftig ausführlicher über den Nacherfüllungsanspruch und insbesondere die Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Reparaturfall informieren. Außerdem wird im Fall einer Reparatur die Möglichkeit einer freiwilligen Zurverfügungstellung eines temporären Ersatzprodukts an Verbraucher gesetzlich geregelt. Diese und weitere Themen, wie unter anderem der EU Data Act, werden auch Gegenstand der CLIMMAR-Tagung in Hamburg vom 23. bis 26. Oktober sein.

Handwerksausnahme bei Maut

Am 1. Juli 2024 wird das neue Gesetz zur Maut auf Bundesfernstraßen in Kraft treten. Das wird auch Auswirkungen auf Handelsbetriebe haben, heißt es in der Pressemitteilung. Dann werden auch Fahrzeuge mit einer technischen zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen mautpflichtig. „Es ist jedoch gelungen, eine sogenannte ‚Handwerksausnahme‘ durchzusetzen, die die Transporte der meisten Handwerksbetriebe befreit. Dazu ist es wichtig, dass die Betriebe ihre Fahrzeuge vorab für die Ausnahme anmelden“, erklärt Roberto Kühne, Vorstandsmitglied des Unternehmerverbands Deutsches Handwerk und des LBT. Die Anmeldung ist auf der Webseite von TollCollect möglich.

Roberto Kühne vertritt Handwerk und Landbau
Roberto Kühne, Vorstandsmitglied des Unternehmerverband Deutsches Handwerk und des LandBauTechnik Bundesverbandes Copyright: LBT

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßt den Beschluss, wie Generalsekretär Dr. Holger Schwannecke erläutert: „Der Bundestag hat mit seinen Beschlüssen wichtige Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik gestellt: Genehmigungsverfahren werden beschleunigt und erste Schritte zur Berücksichtigung der spezifischen Mobilitätsbedürfnisse des Handwerks werden getan.“ Besonders erfreulich sei, dass so eine leistungsfähige und bezahlbare Mobilität gewährleistet wird. Kritikpunkt ist jedoch, dass der Bundestag sich nicht entschließen konnte, das Bewohnerparken unter Berücksichtigung der ansässigen Betriebe und Institutionen weiterzuentwickeln.

Stimme und Expertise gehört

Insgesamt zeigt man sich zufrieden mit den Veränderungen im Sinne des Mittelstandes. „Es ist erfreulich, dass die EU-Politik auf die Stimme und Expertise des Mittelstands ein Stück eingegangen ist und Veränderungen bei den Vorhaben durch unsere Eingaben erreicht wurden. Nun liegen handfeste Ergebnisse vor“, resümiert Dr. Oelck.

Stefan Sprock, Vizepräsident CLIMMAR, ergänzt: „Es ist äußerst wichtig, in Brüssel Präsenz zu zeigen und auf die Anliegen der europäischen Land- und Baumaschinenhändler aufmerksam zu machen. So gewinnen wir Einfluss und können sicherstellen, dass wir gehört werden. Hier ist das gemeinsam mit dem ZDH äußerst erfolgreich gewesen.“

Stefan Sprock ist Vizepräsident des EU-Dachverbandes CLIMMAR.
Stefan Sprock ist als Vizepräsident von CLIMMAR Sprachrohr der Landtechnik-Branche auf EU-Ebene – Copyright: LBT

Auch Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks fordert den Anstoß für mehr Wirtschaftswachstum von der Politik: „Die neue Konjunkturprognose des Sachverständigenrats mit, der für das laufende Jahr deutlich gesenkten Wachstumsprognose macht, deutlich: Es ist dringend ein Wachstumsanschub für die deutsche Wirtschaft notwendig, den die Politik geben muss. Die Regierung muss rasch ein Wachstumspaket auf den Weg bringen, mit dem sie Investitionen anreizen und Impulse für einen wieder größeren wirtschaftlichen Schwung geben. Nur so wird es möglich sein, dass zumindest im kommenden Jahr wieder wirtschaftliche Dynamik am deutschen Wirtschaftsstandort entfacht wird und sich auch die schlechte Stimmung des Abwartens in eine positive Richtung dreht. Politik ist aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Beschäftigten und Betrieben wieder Lust auf Leistung machen.“

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